§ 3 Abs. 2 Nr. 1 SachenRBerGRegelungsinstrumente und Regelungsziele
Anpassung der nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik bestellten Nutzungsrechte an das Bürgerliche Gesetzbuch und seine Nebengesetze,
§ 9 Abs. 1 Nr. 5 SachenRBerGNutzer
derjenige, der mit Billigung staatlicher Stellen ein Gebäude oder eine bauliche Anlage errichtet hat,
§ 22 Abs. 1 Nr. 3 SachenRBerGGenossenschaftlich genutzte Flächen
die durch die landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft oder die Gemeinde dem Nutzer für den Bau des Eigenheimes oder im Zusammenhang mit dem Bau zugewiesen…
§ 24 Abs. 1 Nr. 3 SachenRBerGWohn-, Gewerbe- und Industriebauten ohne Klärung der Eigentumsverhältnisse
die für eine zweckentsprechende Nutzung einer Bebauung der entsprechenden Art ortsüblich sind.
§ 25 SachenRBerGAndere Flächen
Ergibt sich der Umfang der Flächen, auf die sich die Ansprüche des Nutzers erstrecken, nicht aus den vorstehenden Bestimmungen, so ist Artikel 233 § 4 Abs. 3…