§ 51 Abs. 1 Nr. 2 SachenRBerGEingangsphase
die Hälfte in den folgenden drei Jahren und
§ 3 Abs. 1 SachenRBerGRegelungsinstrumente und Regelungsziele
In den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Fällen können Grundstückseigentümer und Nutzer (Beteiligte) zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse an den Grundstücken…
§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SachenRBerGFälligkeit des Anspruchs auf den Erbbauzins
einem § 32 entsprechenden Verlangen des Grundstückseigentümers zur Bestellung eines Erbbaurechts oder der Annahme eines entsprechenden Angebots des Nutzers.
§ 2 ErbbauRGGesetz über das Erbbaurecht
Zum Inhalt des Erbbaurechts gehören auch Vereinbarungen des Grundstückseigentümers und des Erbbauberechtigten über: