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Lebensmittelüberwachungsbehörden sind
das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde,
die Landesdirektion Sachsen als obere Lebensmittelüberwachungsbehörde sowie als Lebensmittelüberwachungsbehörde mit besonderen Aufgaben,
die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Lebensmittelüberwachungsbehörden.
Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und Kreisfreien Städte sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Das Weisungsrecht ist unbeschränkt.
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