§ 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LFGBLebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung privater Sachverständiger, die zur Untersuchung von amtlichen oder amtlich zurückgelassenen Proben…
§ 33 Nr. 1 Buchst. b TabakerzGGesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung privater Sachverständiger, die zur Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben befugt sind;
§ 7 Abs. 2 LFBRVG-NRWGesetz über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts
Es dürfen nur Personen als Sachverständige zugelassen werden, die zuverlässig sind und über die erforderliche Sachkunde verfügen. Sie sind auf Unparteilichkeit…
§ 1 Abs. 1 PrüflabVVerordnung über die Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger für die Untersuchung von Proben
Private Sachverständige zur Untersuchung amtlich zurückgelassener Proben nach § 31 Absatz 3 des Tabakerzeugnisgesetzes dürfen nur zugelassen werden, wenn sie…
§ 1 GPVVerordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben
Zur Untersuchung von in § 43 Absatz 1 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bezeichneten Gegen- oder Zweitproben, ausgenommen Futtermittel, sind…