§ 1 Abs. 2 Nr. 3 SächsAgrarAÜGLandwirtschaftsbehörden
die Beratung der Auszubildenden und sonstigen an der Berufsbildung beteiligten Personen nach § 76 Abs. 1 BBiG.
§ 1 Abs. 1 SächsBBiGAVOSächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifkationsfeststellungsgesetzen
Zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Berufen der Landwirtschaft einschließlich der ländlichen Hauswirtschaft (§ 71 Absatz 3 und 8 des…
Art. 1 SN-21488Elfte Verordnung der Sächsischen Staatsregierung sowie der Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen, der Justiz, für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen
„(1) Zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Berufen der Landwirtschaft einschließlich der ländlichen Hauswirtschaft (§ 71 Absatz 3 und 8 des…