§ 3 Abs. 1 Nr. 8 SächsKomSozVGGesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen
die Zentrale Vermittlungsstelle (Kopfstelle) zum Renten Service im Rentenauskunftsverfahren,
Art. 44 Abs. 2 SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
Die Kopfstelle nimmt Anfragen zu Rentenversicherungssachverhalten von Landes- oder Kommunalbehörden unter Angabe des rechtlichen Grundes entgegen, bereitet sie…
Art. 60 Satz 2 Nr. 8 SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
die Zentrale Vermittlungsstelle (Kopfstelle) zum Renten Service im Rentenauskunftsverfahren,
§ 22 Abs. 3 RentSVVerordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG
Auskünfte an Landes- oder Kommunalbehörden werden nur über zentrale Vermittlungsstellen erteilt, die von den Ländern eingerichtet werden und deren…
§ 1 Abs. 1 PflvDVVerordnung zur Durchführung der Zulage für die private Pflegevorsorge nach dem Vierzehnten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wird die zentrale Stelle im Sinne des Vierzehnten Kapitels des Elften Buches Sozialgesetzbuch eingerichtet. Die…