§ 5 Abs. 2 SächsAGTierNebGSächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 9. Dezember 2004 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident…
§ 12 SächsPetAGSächsisches Petitionsausschußgesetz
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Dresden, den 11. Juni 1991 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister der…
§ 2 SächsTierNebZuVOZuständigkeitsverordnung Tierische Nebenprodukte
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 3. Dezember 2013 Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Christine…
§ 2 SächsAGeIDKGSächsisches Ausführungsgesetz zum eID-Karte-Gesetz
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 26. April 2021 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael…