§ 2 Abs. 1 SächsAGTierGesGSächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die für den Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes und der auf dem…
§ 11 Abs. 2 SächsAGTierGesGSächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz
Aufgrund von § 38 Abs. 9 Halbsatz 2 TierGesG wird die Ermächtigung der Staatsregierung nach § 38 Abs. 9 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2, den §§ 9, 10 Abs. 2…
Art. 44 Nr. 1 SächsStOGSächsisches Standortegesetz
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: „2. die Landesdirektion Sachsen als obere Tierschutzbehörde und“.
Art. 55 Nr. 1 SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
In § 1 Abs. 1 Nr. 2 werden die Wörter „Regierungspräsidien als höhere“ durch die Wörter „Landesdirektionen als obere“ ersetzt.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SächsAGTierGesGSächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz
das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz als oberste Verwaltungsbehörde,