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Die Geeignetheit des Studiums richtet sich nach den Aufgabenbereichen, in denen der jeweilige Vorbereitungsdienst stattfindet.
Für den Aufgabenbereich Architektur gelten die folgenden Anforderungen:
Geeignete Studiengänge sind:
ein Diplomstudiengang oder ein Bachelorstudiengang und ein inhaltlich-fachlich darauf aufbauender Masterstudiengang im Bereich der Architektur oder
ein dem Buchstaben a gleichwertiger Studiengang oder gleichwertige Studiengänge; über die Gleichwertigkeit entscheidet die Einstellungsbehörde.
Mit den geeigneten Studiengängen ist eine Zulassung für den Vorbereitungsdienst nur möglich, wenn diese von der Europäischen Kommission gemäß Artikel 46 Nummer 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, L 271 vom 16.10.2007, S. 18, L 93 vom 4.4.2008, S. 28, L 33 vom 3.2.2009, S. 49), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/55/EU (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 132) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, notifiziert worden sind, oder
wenn mit ihnen die nachfolgenden Studieninhalte (Wissensspektrum) im Wesentlichen nachgewiesen werden:
Grundzüge der Stadtplanung und des Städtebaus.
Für den Aufgabenbereich Städtebau gelten die folgenden Anforderungen:
Geeignete Studiengänge sind:
ein Diplomstudiengang oder ein Bachelorstudiengang und ein inhaltlich-fachlich darauf aufbauender Masterstudiengang im Bereich der Architektur,
ein Diplomstudiengang oder ein Bachelorstudiengang und ein inhaltlich-fachlich darauf aufbauender Masterstudiengang im Bereich der Stadtplanung oder Raumplanung/Regionalplanung mit einer Vertiefung im Bereich Städtebau/Stadtplanung,
ein Bachelorstudiengang im Bereich der Architektur und ein Masterstudiengang im Bereich Städtebau/Stadtplanung oder
ein den Buchstaben a bis c gleichwertiger Studiengang oder gleichwertige Studiengänge; über die Gleichwertigkeit entscheidet die Einstellungsbehörde.
Mit den geeigneten Studiengängen ist eine Zulassung für den Vorbereitungsdienst nur möglich, wenn das nachfolgende Wissensspektrum im Wesentlichen nachgewiesen wird:
Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen des Bauens und des Städtebaus, der Orts- und Regionalplanung,
Entwerfen und Projektarbeit,
Ökonomische, ökologische und sozialwissenschaftliche Grundlagen im Bereich:
Landschaft und Umwelt,
Umwelt und Ressourcen, unter anderem Energie und Wasser,
Verkehr und Mobilität, Logistik, Wirtschaftsverkehr,
Immobilienmärkte und Immobilienentwicklung,
Mensch und Umwelt (zum Beispiel Lärm, Emissionen),
Planung im gesellschaftlichen Kontext,
Einzel- und gesamtwirtschaftliche Grundlagen,
Instrumente, Methoden und Verfahren,
Methoden und Techniken der Darstellung,
Prozessgestaltung und Management, Statistik.
Für den Aufgabenbereich Straßenwesen gelten die folgenden Anforderungen:
Geeignete Studiengänge sind:
ein Diplomstudiengang oder ein Bachelorstudiengang und ein inhaltlich-fachlich darauf aufbauender Masterstudiengang im Bereich des Bauingenieurwesens oder des Verkehrsingenieurwesens oder
ein dem Buchstaben a gleichwertiger Studiengang oder gleichwertige Studiengänge; über die Gleichwertigkeit entscheidet die Einstellungsbehörde.
Mit den geeigneten Studiengängen ist eine Zulassung für den Vorbereitungsdienst nur möglich, wenn das nachfolgende Wissensspektrum im Wesentlichen nachgewiesen wird:
Berufsfeldbezogene Fachkenntnisse und die Fähigkeit zur Lösung von Fachaufgaben nach wissenschaftlichen Grundsätzen in folgenden Bereichen:
Grundbau und Bodenmechanik,
Baustatik,
Vermessungskunde,
Baustoffkunde,
Baukonstruktionslehre,
Grundzüge des konstruktiven Ingenieurbaus oder Stahlbau oder Massivbau,
Grundzüge des Verkehrswesens,
Für den Aufgabenbereich Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung gelten die folgenden Anforderungen:
Geeignete Studiengänge sind ein Diplomstudiengang oder ein Bachelorstudiengang und ein inhaltlich-fachlich darauf aufbauender Masterstudiengang in den Bereichen:
Maschinenbau,
Elektrotechnik oder
ein den Buchstaben a oder b gleichwertiger Studiengang oder gleichwertige Studiengänge; über die Gleichwertigkeit entscheidet die Einstellungsbehörde.
Mit den geeigneten Studiengängen im Bereich Maschinenbau ist eine Zulassung für den Vorbereitungsdienst nur möglich, wenn das nachfolgende Wissensspektrum im Wesentlichen nachgewiesen wird:
Grundlegendes mathematisch-naturwissenschaftliches Fachwissen und die Befähigung zu dessen wissenschaftsmethodischer Anwendung in mindestens den folgenden Fächern:
Höhere Mathematik,
Mechanik,
Physik
Werkstoffkunde,
Grundlagen der Elektrotechnik,
Darstellende Geometrie,
Maschinenelemente,
Informatik/EDV,
Thermodynamik,
Strömungslehre,
Berufsbezogene Fachkenntnisse und die Fähigkeit zur Lösung von Fachaufgaben nach wissenschaftlichen Grundsätzen in mindestens drei der folgenden Bereiche
Automatisierungstechnik,
Lüftungstechnik,
Verfahrenstechnik,
Sanitärtechnik,
Energiewirtschaft,
Heizungs- und Kältetechnik, Wärmeversorgung,
Mit den geeigneten Studiengängen im Bereich Elektrotechnik ist eine Zulassung für den Vorbereitungsdienst nur möglich, wenn das nachfolgende Wissensspektrum im Wesentlichen nachgewiesen wird:
Grundlegendes mathematisch-naturwissenschaftliches Fachwissen und die Befähigung zu dessen wissenschaftsmethodischer Anwendung in mindestens folgenden Fächern:
Höhere Mathematik,
Grundlagen der Elektrotechnik,
Elektrische und magnetische Felder,
Automatisierungstechnik,
Nachrichtentechnik,
Elektroenergietechnik,
Schaltungstechnik,
Werkstoffkunde,
Informatik/EDV,
Berufsfeldbezogene Fachkenntnisse und die Fähigkeit zur Lösung von Fachaufgaben nach wissenschaftlichen Grundsätzen in mindestens drei der folgenden Bereiche:
Elektrische Maschinen,
Hochspannungstechnik,
Elektroenergieversorgungssysteme,
Signaltheorie,
Kommunikationssysteme,
Hochfrequenztechnik,
Optische Nachrichtentechnik,
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