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Die berufspraktische und fachtheoretische Ausbildung soll in jeweils mindestens zwei Abschnitte geteilt werden, die inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt sind. Die Abschnitte der berufspraktischen und der fachtheoretischen Ausbildung wechseln sich ab.
Einführungspraktikum,
3Die fachtheoretische Ausbildung dauert regelmäßig sieben Monate.
Zwischenpraktikum (drei Monate),
Die berufspraktische Ausbildung im Ausbildungsarchiv und in den vom Ausbildungsleiter bestimmten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 5…
Die praktische Ausbildung soll sich in folgende Abschnitte gliedern:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.