§ 5 Abs. 3 SächsAPO-Justiz-JVDSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst
Inhalt, Umfang und Gliederung der fachtheoretischen und berufspraktischen Ausbildungsabschnitte bestimmt jeweils ein Rahmenstoffplan. Der Rahmenstoffplan für…
§ 7 Abs. 3 JFWAPVO SNJustizfachwirtausbildungs- und Prüfungsverordnung
Inhalt und Umfang der praktischen und fachtheoretischen Ausbildungsabschnitte bestimmt der Rahmenstoffplan. Er wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des…
§ 7 SächsAPOPolSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei
Die Hochschule erstellt nach Maßgabe dieser Verordnung einen Ausbildungsplan für die Ausbildung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1, welcher im…
§ 8 Abs. 4 SächsAPO-Justiz-JVDSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst
Der Stundenplan wird durch das Ausbildungszentrum Bobritzsch in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung…
§ 8 Abs. 2 SN-4353Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst
Die näheren Einzelheiten zu Inhalt, Umfang und Gliederung der fachtheoretischen Ausbildung regelt die Landesdirektion Sachsen in einem Ausbildungsplan, der in…