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Das Sächsische Staatsarchiv weist die Anwärter der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum oder einer anderen Fachhochschule zum Fachstudium Verwaltungswissenschaft zu.
Das Fachstudium Verwaltungswissenschaft folgt einem von der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum oder einer anderen Fachhochschule erstellten Studienplan. Der Studienplan bedarf der Genehmigung durch den Ausbildungsleiter.
Das Fachstudium Verwaltungswissenschaft endet mit einer Zwischenprüfung, die aus mindestens zwei Klausuren besteht. Die in den Klausuren erzielten Punkte werden zu gleichen Teilen gewichtet und aus ihnen wird eine Durchschnittspunktzahl gebildet. Über das Ergebnis erstellt die Fachhochschule ein Zeugnis mit einer Punktzahl und einer Note.
Wird die Zwischenprüfung erstmals nicht bestanden, kann sie auf Antrag des Anwärters einmal wiederholt werden. Die Einstellungsbehörde bestimmt im Benehmen mit der Fachhochschule den Wiederholungstermin.
die Punktzahl der Zwischenprüfung des Fachstudiums Verwaltungswissenschaft einfach,
Inhalt, Durchführung und Bewertung der Fachstudien richten sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Archivdienst in Hessen vom 14.…
Die Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst vom 28. März 2017 (SächsGVBl. S. 197) wird wie folgt geändert: § 12 Absatz 3 wird durch folgenden…
Die Anwärter haben die Befähigung für die Laufbahn der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen…
Die Fachstudien schließen sich in der Regel an die berufspraktischen Studien an. Die zeitliche Gliederung kann durch die Einstellungsbehörde im Einzelfall…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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