§ 30 Abs. 2 SächsAPO-BauStM-LG2.2Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik
Gleichzeitig tritt die Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst vom 11. Januar 2001 (SächsGVBl. S. 85), die…
Art. 2 Nr. 2 Buchst. b SN-19778Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Neuregelung der Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst in den Aufgabenbereichen Hochbau und Städtebau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen
Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.
Art. 5In Abs. 3 SN-2035Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Durchführungsverordnung zur SächsBO und zur Änderung anderer Verordnungen
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (Durchführungsverordnung zur SächsBO –…
§ 41 Abs. 2 APO-HBFS-ATVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Automatisierungstechnik im Saarland (APO-HBFS-AT) Vom 7. Juli 2010
Gleichzeitig tritt die Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Automatisierungs- und…
Art. 1 SN-17972Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik
§ 29 der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik vom 25. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 530) wird wie…