§ 17 JFWAPVO SNJustizfachwirtausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes, die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie…
§ 3 SächsJAPOSächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung
Die Örtlichen Prüfungsleiterinnen und Prüfungsleiter und die Bediensteten des Landesjustizprüfungsamtes unterliegen in Prüfungsangelegenheiten nur den Weisungen…
§ 7 Abs. 1 SächsJAGSächsisches Juristenausbildungsgesetz
Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes, die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sowie die Prüferinnen und Prüfer sind in…
§ 18 SächsAPO-Justiz-JVDSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst
Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses und die Prüfenden sind in Prüfungsangelegenheiten an keine…
§ 18 Abs. 8 SächsAPOAHaftSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und die Prüfer sind in Prüfungsangelegenheiten unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.