§ 18 SächsAPORPflSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger
Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes, die Mitglieder des Prüfungsausschusses und ihre Stellvertreter sowie die weiteren Prüferinnen…
§ 3 SächsJAPOSächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung
Die Örtlichen Prüfungsleiterinnen und Prüfungsleiter und die Bediensteten des Landesjustizprüfungsamtes unterliegen in Prüfungsangelegenheiten nur den Weisungen…
§ 7 Abs. 1 SächsJAGSächsisches Juristenausbildungsgesetz
Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes, die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sowie die Prüferinnen und Prüfer sind in…
§ 18 SächsAPO-Justiz-JVDSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst
Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses und die Prüfenden sind in Prüfungsangelegenheiten an keine…
§ 17 Abs. 4 AOJ Vollz. WDVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten (AOJ Vollz. WD ) Vom 22. Juli 2021
Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihren Prüfungsentscheidungen unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.