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Jedes Prüfungsfach kann mit Aufgaben aus übergreifenden oder angrenzenden Fächern verbunden werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt jeweils 180 Minuten.
aus der Fachgruppe Rechtswissenschaften II zwei schriftliche Prüfungsarbeiten,
Die Aufgaben für die schriftliche Abschlussprüfung sowie die Ersatzaufgaben für etwa erforderlich werdende Nachprüfungen und die zugelassenen Hilfsmittel…
Im Übrigen gelten § 28 Absatz 2 und § 29 der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst entsprechend.
Die Prüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben in folgenden Prüfungsfächern durchzuführen:
die wesentlichen Gegenstände und der Verlauf der Prüfung,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.