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Dieses Gesetz tritt am 30. September 2019 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt das Sächsische Gesetz zur Ausführung strahlenschutzvorsorgerechtlicher Vorschriften vom 20. Mai 2003 (SächsGVBl. S. 130), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358) geändert worden ist, außer Kraft. Dresden, den 2. August 2019 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Thomas Schmidt
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