Art. 1 Nr. 1 SN-19049Neunte Verordnung der Sächsischen Staatsregierung sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen
§ 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Verordnungsermächtigung Die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 47 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 sowie § 54…
Art. 1 Nr. 4 SN-16801Sechste Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen
§ 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Ermächtigung der Staatsministerien Die Staatsregierung überträgt die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 7…