§ 3 SächsFFStatVOSächsische Frauenförderungsstatistikverordnung
Die Dienststellen des nachgeordneten Geschäftsbereichs der Staatsministerien teilen dem jeweils zuständigen Ressort die aufgrund von § 1 Abs. 2 erfassten…
§ 62a Abs. 2 Nr. 2 BeamtVGGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
zur Person und letzten Beschäftigung des Betroffenen, die zur statistischen Auswertung erforderlich sind.
§ 3 Abs. 5 SächsKomSozVGGesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen
Der Kommunale Sozialverband Sachsen berichtet dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt jährlich über die Erfüllung der Aufgaben…
§ 131 Abs. 2 SGB XIVSozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -
Die Auskunftspflichtigen übermitteln die Datensätze aus der Erhebung monatlich in elektronischer Form an die Bundesstelle für Soziale Entschädigung. Diese Daten…
§ 62 Abs. 2 BeamtVGGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
Der Versorgungsberechtigte ist verpflichtet, der Regelungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen der Regelungsbehörde ist der Versorgungsberechtigte…