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Eine Stellenzulage erhält auch, wer in der Fachrichtung Polizei in Ämtern der Besoldungsordnung A in Erfüllung seiner Aufgaben als freigabeberechtigte Person von Luftfahrtgerät oder als sonstiges nichtständiges Besatzungsmitglied zum Mitfliegen in Luftfahrzeugen dienstlich verpflichtet ist und mindestens zehn Flüge im laufenden Kalendermonat nachweist.
Beamte und Soldaten, die als Luftfahrzeugführer, Kampfbeobachter (Waffensystemoffiziere), Luftfahrzeugoperationsoffiziere oder als ständige…
Polizeivollzugsbeamte, die als Luftfahrzeugführer oder Flugtechniker in fliegenden Verbänden, fliegerischen Ausbildungseinrichtungen oder den fliegenden…
Beamte und Soldaten, die als Luftfahrzeugführer, Waffensystemoffiziere, Luftfahrzeugoperationsoffiziere oder als ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige in…
als sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige
Polizeivollzugsbeamte, die als Luftfahrzeugführer oder Bordwart in fliegenden Verbänden, fliegerischen Ausbildungseinrichtungen oder den fliegenden Verbänden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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