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Die vermögenswirksame Leistung beträgt monatlich 6,65 Euro.
1Die vermögenswirksame Leistung beträgt 6,65 Euro monatlich. 2Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen…
§ 75 wird durch den folgenden § 75 ersetzt: „§ 75 Höhe der vermögenswirksamen Leistung Die vermögenswirksame Leistung beträgt vorbehaltlich des Satzes 2…
Die vermögenswirksame Leistung beträgt 6,65 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit…
Die vermögenswirksame Leistung ist bis zum Ablauf der auf den Monat der Mitteilung nach § 81 Absatz 1 folgenden drei Kalendermonate, danach monatlich im Voraus…
Vermögenswirksame Leistungen werden für die Kalendermonate gewährt, für die Dienst- oder Anwärterbezüge gezahlt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.