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Das Sächsische Besoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 19 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt:
„(2) Ab dem 1. März 2027 erhöhen sich
um 2,0 Prozent
die Grundgehaltssätze,
der Familienzuschlag mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 5,
die Amtszulagen,
die Leistungsbezüge, soweit diese nach § 34 an Anpassungen der Besoldung teilnehmen können und die Teilnahme in der jeweiligen Berufungsvereinbarung festgelegt ist, und
die Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen, sowie
um jeweils 60 Euro die Anwärtergrundbeträge der jeweils bis zum 28. Februar 2027 geltenden Monatsbeträge.“
§ 36 Absatz 2 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: „Der Besoldungsdurchschnitt wird für das Jahr 2027 im Bereich der Hochschulen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Sächsischen Hochschulgesetzes auf 119 494 Euro sowie im Bereich der Hochschulen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 des Sächsischen Hochschulgesetzes auf 102 780 Euro und ab dem Jahr 2028 im Bereich der Hochschulen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Sächsischen Hochschulgesetzes auf 119 886 Euro sowie im Bereich der Hochschulen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 des Sächsischen Hochschulgesetzes auf 103 117 Euro festgesetzt.“
§ 75 wird durch den folgenden § 75 ersetzt: „§ 75 Höhe der vermögenswirksamen Leistung Die vermögenswirksame Leistung beträgt vorbehaltlich des Satzes 2 monatlich 6,65 Euro. Für Personen im Beamtenverhältnis auf Widerruf im Vorbereitungsdienst beträgt sie monatlich 13,29 Euro.“
Die Anlagen 5 bis 10 erhalten die aus dem Anhang 2 zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.
Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
§ 19 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt:
Das Sächsische Besoldungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1005), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 496)…
§ 19 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt:
„(2) Ab dem 1. Januar 2017 erhöhen sich
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.