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Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und der Sächsischen Staatsministerien über Zuständigkeiten für die Festsetzung, Regelung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfängern sowie des Alters- und Hinterbliebenengeldes vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530, 563), die durch die Verordnung vom 20. November 2018 (SächsGVBl. S. 738) geändert worden ist, außer Kraft. Dresden, den 16. März 2021 Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller Der Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Katja Meier Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Sebastian Gemkow Die Staatsministerin für Kultur und Tourismus beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Barbara Klepsch Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping Der Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Wolfram Günther Der Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt
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