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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung von Zuständigkeiten in dienstrechtlichen Verfahren (Sächsische Dienstrechtszuständigkeitsverordnung) vom 28. Februar 2013 (SächsGVBl. S. 113, 114) außer Kraft. Dresden, den 22. Januar 2015 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Unland Der Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow Die Staatsministerin für Kultus Brunhild Kurth Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Dr. Eva-Maria Stange Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Thomas Schmidt
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