§ 12 SächsRiGSächsisches Richtergesetz
Wer Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung nach den §§ 8 bis 10 beantragt, ist auf die nach § 8 Absatz 4, § 9 Absatz 5 und § 10 Absatz 3 bestehenden…
§ 68 LBG NRWGesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen
Wird Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Besoldung beantragt, sind die Beamtinnen und Beamten auf die Folgen ermäßigter Arbeitszeit oder langfristiger…
§ 94 BBGBundesbeamtengesetz
Wird eine Verkürzung der Arbeitszeit oder eine langfristige Beurlaubung beantragt, sind die Beamtinnen und Beamten auf die Folgen verkürzter Arbeitszeit oder…
Art. 1 Abs. 4 SN-1688Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Teilzeitbeschäftigung nach Absatz 1 Satz 1 sowie Teilzeitbeschäftigung und Urlaub nach § 143 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 dürfen zusammen die Dauer von 15…
§ 3b Abs. 2 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
Wird Teilzeitbeschäftigung beantragt, so ist die Richterin oder der Richter auf die Folgen von Teilzeitbeschäftigung hinzuweisen, insbesondere auf die Folgen…