Art. 11 Abs. 4 Satz 8 Nr. 57 Buchst. a HBG 2023/2024 SNHaushaltsbegleitgesetz 2023/2024
Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Auskünfte an Presse, Rundfunk oder andere Medien erteilt ausschließlich die Leiterin oder der Leiter der Behörde oder eine von…
§ 70 BBGBundesbeamtengesetz
Die Leitung der Behörde entscheidet, wer den Medien Auskünfte erteilt.
§ 4 Abs. 1 SächsPresseGSächsisches Gesetz über die Presse
Alle Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse und des Rundfunks, die sich als solche ausweisen, die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe…
§ 5 Abs. 1 SMGSaarländisches Mediengesetz (SMG) Vom 17. Oktober 2023*)
Die Behörden sind verpflichtet, Vertreterinnen und Vertretern der Medien die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Das gilt…
§ 67 Abs. 3 BBGBundesbeamtengesetz
Beamtinnen und Beamte dürfen ohne Genehmigung über Angelegenheiten nach Absatz 1 weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. Die…