Gesetze
Gesetz wird geladen …
Aufwendungen für ambulante ärztliche Leistungen sind beihilfefähig, wenn diese aus Anlass einer Krankheit entstanden sind. Ist dem Dienstherrn von der beihilfeberechtigten Person für ein Fernbleiben vom Dienst eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, sind die Aufwendungen hierfür beihilfefähig.
Aufwendungen für ambulante ärztliche Untersuchungen und Behandlungen sind nach Maßgabe des § 6 in Krankheitsfällen grundsätzlich beihilfefähig. Die Vorschriften…
Ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Leistungen; ausgenommen sind Begutachtungen, die weder im Rahmen einer Behandlung noch bei der Durchführung…
Im Satzteil vor Nummer 1 werden nach dem Wort „wenn“ die Wörter „durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, dass“ eingefügt.
Aufwendungen aus Anlass einer Krankheit für ärztlich oder zahnärztlich schriftlich verordnete andere als in Absatz 2 genannte Medizinprodukte sind nach Maßgabe…
Aufwendungen für eine Familien- und Haushaltshilfe sind beihilfefähig nach ärztlicher Verordnung, wenn
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.