§ 46 Abs. 2 LBOLandesbauordnung (LBO) Vom 18. Februar 2004*[1][2][3][4][5]
1Jede Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche und eine Toilette haben. 2Fensterlose Bäder und Toilettenräume sind nur zulässig, wenn eine wirksame…
§ 47 Abs. 4 BauO NRW 2018Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Jede Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche und eine Toilette haben.
§ 4 Abs. 1 Nr. 6 WoAufG SLGesetz Nr. 2004 zum Saarländischen Wohnungsaufsichtsgesetz Vom 26. August 2020
ein Bad mit Badewanne oder Dusche und eine Toilette.
§ 2a Abs. 4 SächsTGVSächsische Trennungsgeldverordnung
Eine Wohnung im Sinne dieser Verordnung besteht aus einer geschlossenen Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets…
Art. 1 Abs. 4 SN-4402Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Sächsischen Trennungsgeldverordnung
Eine Wohnung im Sinne dieser Verordnung besteht aus einer geschlossenen Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets…