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Zur Bewältigung von Katastrophen haben die unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine besondere Führungseinrichtung in der Behörde zu bilden und deren unverzügliche Einsatzfähigkeit sicherzustellen. In ihr wirken Vertreter und Vertreterinnen der Fachbehörden, der Feuerwehren, des Rettungsdienstes, der privaten Hilfsorganisationen, der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Polizei, der Versorgungsunternehmen sowie weitere fachlich geeignete Personen in der erforderlichen Weise mit. Sie wird von einem oder einer Bediensteten der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde geleitet und unterstützt die untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde bei der Bewältigung von Katastrophen. Die oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde wird ermächtigt, das Nähere zum Aufbau und zu den Aufgaben der besonderen Führungseinrichtung in der Behörde und der Technischen Einsatzleitungen, einschließlich deren personeller Besetzung, sowie zu den Führungsgrundsätzen im Katastrophenschutz durch Rechtsverordnung zu regeln. Soweit die oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde nicht abweichendes geregelt hat, gelten die Sätze 1 bis 3 auch für die obere sowie oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde.
Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Sie wird von einem oder einer Bediensteten der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde geleitet und…
Mitglieder für die besondere Führungseinrichtung in der Behörde zu benennen und auszubilden,
die Arbeitsfähigkeit ihrer besonderen Führungseinrichtung und der Technischen Einsatzleitung zu gewährleisten,
Der unteren Katastrophenschutzbehörde obliegt die einheitliche Leitung aller Abwehrmaßnahmen. Sie bedient sich hierbei einer Führungsorganisation, in der…
Bildung besonderer Führungseinrichtungen in der Behörde und für die Einsatzstelle,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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