§ 67 SächsDGMündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Berufung, wenn das Disziplinarverfahren nicht auf andere Weise abgeschlossen wird, aufgrund…
§ 68 SDGSaarländisches Disziplinargesetz (SDG) Vom 13. Dezember 2005*
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Beschwerde durch Beschluss. Kapitel 4 Disziplinarverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
§ 60 Abs. 1 Nr. 2 SächsDGEntscheidung durch Beschluss
die Disziplinarklage abweisen.
§ 61 Abs. 1 SächsDGMündliche Verhandlung und Entscheidung durch Urteil
Das Gericht entscheidet über die Klage, wenn das Disziplinarverfahren nicht auf andere Weise abgeschlossen wird, aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urteil. §…
§ 66 Abs. 1 SächsDGBerufungsverfahren
Für das Berufungsverfahren gelten die Bestimmungen über das Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht entsprechend, soweit sich aus diesem Gesetz nichts…