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Prüfungsbehörde ist das Landesamt für Schule und Bildung.
Ort und Zeitraum der schriftlichen Prüfung werden vom Staatsministerium für Kultus unter Angabe der Anmeldungsfrist im Ministerialblatt des Staatsministeriums für Kultus bekannt gemacht. Die Prüfung soll an aufeinanderfolgenden Werktagen stattfinden.
Ort und Zeit der mündlichen Prüfung gibt die Prüfungsbehörde dem Prüfling spätestens zehn Tage vor Beginn dieser Prüfung schriftlich bekannt. Die mündliche Prüfung soll an einem Tag durchgeführt werden.
Für die mündliche Prüfung bestimmt die zuständige Stelle im Benehmen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse den Prüfungszeitraum. Der Prüfungstag und der…
Das Prüfungsamt setzt Ort und Zeit der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung fest und teilt sie den Anwärterinnen und Anwärtern rechtzeitig mit.
Die Entscheidung über die Zulassung, die Prüfungszeit und der Prüfungsort werden dem Prüfling spätestens 2 Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt. Die…
Das Prüfungsamt setzt Ort und Zeit der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung fest und teilt sie den Anwärterinnen und Anwärtern rechtzeitig mit.
Das Oberprüfungsamt setzt Ort und Zeit der schriftlichen Aufsichtsarbeiten und der mündlichen Prüfung fest. Die Ausbildungsleitung sorgt dafür, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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