§ 12 Abs. 1 SächsVwOrgGSächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz
Dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus sind unmittelbar nachgeordnet
§ 3 SächsDRZustVOBehördenleiter und deren Stellvertreter
Gegenüber den Leitern der oberen besonderen Staatsbehörden und dem Präsidenten der Landesdirektion Sachsen sowie deren Stellvertretern werden die in den §§ 1…
§ 1 Abs. 1 SMWKFördZuVO SNFörderzuständigkeitsverordnung SMWK
Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus ist innerhalb seines Geschäftsbereiches zuständig für
Art. 3 SN-10278Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung von Verordnungen des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Folge des Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetzes und des Sächsischen Kreisgebietsneugliederungsgesetzes
In § 1 Abs. 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von…
§ 17 SächsDRZustVOBehördenleiter und deren Stellvertreter
Gegenüber den Leitern der oberen besonderen Staatsbehörden und deren Stellvertretern werden die in den §§ 15 und 16 genannten Zuständigkeiten vom…