§ 20 SächsDRZustVOBehördenleiter und deren Stellvertreter
Gegenüber den Leitern der besonderen Staatsbehörden und deren Stellvertretern werden die in den §§ 18 und 19 genannten Zuständigkeiten vom Staatsministerium für…
§ 3 SächsDRZustVOBehördenleiter und deren Stellvertreter
Gegenüber den Leitern der oberen besonderen Staatsbehörden und dem Präsidenten der Landesdirektion Sachsen sowie deren Stellvertretern werden die in den §§ 1…
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SN-5136Gesetz zur Übertragung der Aufgaben nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als oberste Landesbehörde,
§ 23 SächsStrVRGSächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist als oberste Landesbehörde zuständig für
§ 13 SächsStrVRGSächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist zuständig für