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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt die Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen, der Justiz, für Kultus, für Wissenschaft und Kunst, für Wirtschaft und Arbeit, für Soziales sowie für Umwelt und Landwirtschaft (Sächsische Zuständigkeitsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz – SächsBBiGZuVO) vom 29. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 400) außer Kraft.
Artikel 1 § 4 Abs. 3 tritt am 1. August 2009 außer Kraft.
Artikel 1 § 5 Satz 1 Nr. 2 tritt am 1. August 2011 außer Kraft. Dresden, den 19. Juni 2006 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister des Innern Dr. Albrecht Buttolo Der Staatsminister der Finanzen Dr. Horst Metz Der Staatsminister der Justiz Geert Mackenroth Der Staatsminister für Kultus Steffen Flath Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Barbara Ludwig Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Thomas Jurk Die Staatsministerin für Soziales Helma Orosz Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Stanislaw Tillich
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