§ 19 Abs. 3 DSchG SL 2018Saarländisches Denkmalschutzgesetz Vom 13. Juni 2018*
1Für die Enteignung von unbeweglichen Sachen oder damit verbundenen Rechten finden die §§ 93 bis 103 und 106 bis 122 des Baugesetzbuchs in der Fassung der…
§ 5 Abs. 3 SächsEntEGSächsisches Enteignungs- und Entschädigungsgesetz
Auf das Enteignungsverfahren finden die § 106 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, Abs. 2 bis 4, § 107 Abs. 1 und 2, §§ 108 bis 122, 200 Abs. 1 und §§ 207 bis 210 BauGB sowie…
§ 9 Abs. 1 VerkPBGGesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin
Für die Enteignung gelten die §§ 86, 87, 90 bis 92 des Baugesetzbuches entsprechend, soweit keine landesrechtlichen Regelungen bestehen. Für die…
§ 3 SächsEntEGSächsisches Enteignungs- und Entschädigungsgesetz
Die Enteignung ist nur nach Maßgabe der §§ 86, 87 Abs. 1 und 2 sowie §§ 90 bis 92 des Baugesetzbuches ( BauGB) zulässig.
§ 101 Abs. 3 SächsWGSächsisches Wassergesetz
Ist Gegenstand der Enteignung ein Grundstück, ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks…