§ 27 Abs. 4 SächsDSchGSächsisches Denkmalschutzgesetz
§ 92 des Baugesetzbuches gilt entsprechend.
§ 33 SächsDSchGSächsisches Denkmalschutzgesetz
Ist Gegenstand der Enteignung ein Grundstück, ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes…
§ 90 Abs. 1 BauGBBaugesetzbuch
Die Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land (Ersatzland) ist zulässig, wenn
§ 87 Abs. 1 BauGBBaugesetzbuch
Die Enteignung ist im einzelnen Fall nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht…
§ 85 Abs. 1 BauGBBaugesetzbuch
Nach diesem Gesetzbuch kann nur enteignet werden, um