§ 23 SächsKRegGSächsisches Krebsregistergesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 Satz 1 und 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.
§ 64 SächsJVollzDSGSächsisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz
Durch dieses Gesetz wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen eingeschränkt.
§ 5 SächsPersAnGSächsisches Personalanalysegesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 Satz 1 und 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.
§ 12 SächsGDIGSächsisches Geodateninfrastrukturgesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch § 8 Absatz 4 und 5 eingeschränkt.
§ 166 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch § 4 Absatz 5 und 6, § 27 Absatz 7…