§ 20 EigVO NRWEigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Betriebsleitung hat die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung…
§ 18 EigVOEigenbetriebsverordnung (EigVO) Vom 29. November 2010
Die Werkleitung hat die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und den Werksausschuss mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen…
§ 17 GemKHBVO NRWVerordnung über den Betrieb gemeindlicher Krankenhäuser für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Betriebsleitung hat die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und den Krankenhausausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die…
§ 21 Abs. 1 KUV NRWVerordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts
Der Vorstand hat den Verwaltungsrat vierteljährlich über die Abwicklung des Vermögens- und des Erfolgsplans schriftlich zu unterrichten. In der…
§ 4 Abs. 4 SächsEigBVOAufgaben der Betriebsleitung
Die Betriebsleitung hat den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebs rechtzeitig zu unterrichten. Sie hat ferner dem Fachbediensteten…