Gesetze
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Der Vorstand hat den Verwaltungsrat vierteljährlich über die Abwicklung des Vermögens- und des Erfolgsplans schriftlich zu unterrichten. In der Unternehmenssatzung können Vorschriften über eine andere Frist von nicht mehr als 6 Monaten und über den Inhalt der Zwischenberichte erlassen werden.
Sind bei der Ausführung des Erfolgsplans Erfolg gefährdende Mindererträge oder Mehraufwendungen zu erwarten, hat der Vorstand den Verwaltungsrat zu unterrichten. Sind darüber hinaus Verluste zu erwarten, die Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde haben können, ist diese zu unterrichten.
Die Betriebsleitung hat die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung…
Mehrauszahlungen, die einen in der Unternehmenssatzung als Bestandteil der Bestimmungen über die Wirtschaftsführung festzusetzenden Betrag überschreiten,…
Die Betriebsleitung hat die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und den Krankenhausausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die…
Sind bei der Ausführung des Erfolgsplans erfolggefährdende Mindererträge zu erwarten, so hat die Betriebsleitung die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister…
Die Mitglieder des Vorstands haben mit der Sorgfalt ordentlicher Geschäftsleute vertrauensvoll und eng zum Wohl des Kommunalunternehmens zusammenzuarbeiten. Für…
Die Werkleitung hat die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und den Werksausschuss mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.