§ 18 Abs. 1 EZulVVerordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen
Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit der tatsächlichen Aufnahme der zulageberechtigenden Tätigkeit und erlischt mit deren Beendigung, soweit in den…
§ 18 Abs. 2 NRW-32408Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung)
Besteht der Anspruch auf die Zulage nicht für einen vollen Kalendermonat und sieht die Zulageregelung eine tageweise Abgeltung nicht vor, wird nur der Teil der…
§ 7 SächsEMAVOWeitergewährung der Zulage
wird die Zulage weitergewährt. Die Höhe der weiterzugewährenden Zulage bemisst sich in den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 nach dem Durchschnitt der Zulage…
§ 4 Abs. 2 SächsEMAVOAufwandsabgeltung und allgemeine Ausschlussregelung
Ist die Gewährung einer Erschwerniszulage neben einer Stellenzulage ganz oder teilweise ausgeschlossen, gilt der Ausschluss auch für eine nach Wegfall der…
§ 24 Abs. 5 AbgG SLGesetz Nr. 1103 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Vom 4. Juli 1979
1Die Entschädigung nach § 5, die Aufwandsentschädigung nach § 6 Abs. 2 und 4 und die Leistungen nach den §§ 10, 11, 14, 17 und 20 Abs. 3 werden monatlich im…