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Durch eine Erschwerniszulage wird auch ein mit der Erschwernis verbundener Aufwand abgegolten.
Ist die Gewährung einer Erschwerniszulage neben einer Stellenzulage ganz oder teilweise ausgeschlossen, gilt der Ausschluss auch für eine nach Wegfall der Stellenzulage gewährte Ausgleichszulage nach § 53 Absatz 2 des Sächsischen Besoldungsgesetzes, solange diese nicht um mindestens 50 Prozent ihres Ausgangsbetrags vermindert wurde.
Ist die Gewährung einer Erschwerniszulage neben einer anderen Zulage ganz oder teilweise ausgeschlossen, gilt dies auch für eine nach Wegfall der anderen Zulage…
Ist die Gewährung einer Erschwerniszulage neben einer anderen Zulage ganz oder teilweise ausgeschlossen, gilt dies auch für eine nach Wegfall der anderen Zulage…
Erschwerniszulagen sind widerruflich und nicht ruhegehaltfähig. Es kann bestimmt werden, inwieweit mit der Gewährung dieser Zulagen ein besonderer Aufwand mit…
Die Zulage wird nicht gewährt neben
Diese Verordnung regelt die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer, bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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