§ 101 Abs. 3 SächsWGSächsisches Wassergesetz
Ist Gegenstand der Enteignung ein Grundstück, ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks…
§ 33 SächsDSchGSächsisches Denkmalschutzgesetz
Ist Gegenstand der Enteignung ein Grundstück, ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes…
§ 43 Abs. 5 SächsStrGSächsisches Straßengesetz
Im Übrigen gilt das Sächsische Enteignungs- und Entschädigungsgesetz vom 18. Juli 2001 (SächsGVBl. S. 453), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27.…
§ 27 Abs. 4 SächsDSchGSächsisches Denkmalschutzgesetz
§ 92 des Baugesetzbuches gilt entsprechend.
§ 26 Abs. 1 SächsDSchGSächsisches Denkmalschutzgesetz
Soweit Maßnahmen aufgrund dieses Gesetzes enteignende Wirkung haben, ist eine angemessene Entschädigung zu leisten. Die Vorschriften über die Entschädigung bei…