§ 15 Abs. 7 SächsHSGSächsisches Hochschulgesetz
Die Grundrechte auf Datenschutz aus Artikel 33 Satz 1 und 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen werden insoweit eingeschränkt.
§ 23 SächsDSDGSächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.
§ 166 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch § 4 Absatz 5 und 6, § 27 Absatz 7…
§ 64 SächsJVollzDSGSächsisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz
Durch dieses Gesetz wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen eingeschränkt.
§ 23 SächsKRegGSächsisches Krebsregistergesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 Satz 1 und 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.