§ 2 Abs. 1 SächsFraktfinVOGrundsätze der Fraktionsfinanzierung
Zur Erfüllung der in § 35a Absatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung und § 31a Absatz 2 der Sächsischen Landkreisordnung genannten Aufgaben sind den Fraktionen…
§ 5 Abs. 2 SächsFraktfinVOZweckentsprechende Verwendung der Fraktionsmittel
Die Fraktionen haben bei der Bewirtschaftung der Fraktionsmittel die Grundsätze des kommunalen Haushalts- und Kassenrechts zu beachten.
§ 2 SN-2862Fraktionsrechtsstellungsgesetz
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalten die Fraktionen Zuschüsse nach § 3 sowie sonstige Zuschüsse für bestimmte Zwecke, soweit dies gesetzlich bestimmt ist…
§ 3 Abs. 2 SächsFraktfinVOMindestumfang und Maßstab für die Verteilung der Fraktionsmittel
Die Gemeinden und Landkreise legen durch Satzung angemessene Fraktionsmittel für den alle Fraktionen gleichermaßen treffenden Grundbedarf fest. Die Satzung kann…