Art. 1 Abs. 3 SN-3640Zweites Gesetz zur Umsetzung des besseren Schulkonzepts
Durch die Maßnahmen nach Absatz 1 und 2 wird insoweit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des…
§ 12 SächsGDIGSächsisches Geodateninfrastrukturgesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch § 8 Absatz 4 und 5 eingeschränkt.
§ 166 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch § 4 Absatz 5 und 6, § 27 Absatz 7…
§ 23 SächsKRegGSächsisches Krebsregistergesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 Satz 1 und 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.
§ 22 SN-14070Sächsisches E-Government-Gesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch § 3a Absatz 3 Satz 1 und 2 Nummer 2, §§ 6,…