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Ersatzschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen sowie ihren wesentlichen Lehrgegenständen im Freistaat Sachsen vorhandenen oder vorgesehenen Schulen in öffentlicher Trägerschaft gleichwertig sind. Abweichungen in der Lehr- und Erziehungsmethode, den Lehrstoffen und der schulischen Organisation sind möglich.
Die Freien Waldorfschulen sind Schulen besonderer pädagogischer Konzeption, die in einem einheitlichen Bildungsgang von Klassenstufe 1 bis Jahrgangsstufe 12 Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Begabungsrichtungen nach dem Waldorflehrplan auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners zu den dort festgelegten Bildungszielen führen und die in ihrer Jahrgangsstufe 13 auf der Jahrgangsstufe 12 der Waldorfschule aufbauend auf die allgemeine Hochschulreife vorbereiten. Sie gelten als Ersatzschulen.
Schulen in freier Trägerschaft sind Ersatzschulen, wenn sie in ihren Bildungs- und Erziehungszielen im Wesentlichen Bildungsgängen und Abschlüssen entsprechen,…
Im Bescheid nach Absatz 1 kann die obere Schulaufsichtsbehörde in besonderen Fällen, wenn eine vergleichbare öffentliche Schule nicht vorhanden ist oder auf…
In Satz 1 werden die Wörter „öffentlichen und staatlich genehmigten Ersatzschulen freier Träger sind“ durch die Wörter „Schulen in öffentlicher Trägerschaft und…
Ersatzschulen sind berechtigt, den öffentlichen Schulen gleichwertige Lehr- und Erziehungsmethoden zu entwickeln und sich eine besondere pädagogische, religiöse…
Schulen in freier Trägerschaft, die nicht als Ersatz für Schulen in öffentlicher Trägerschaft dienen, sind Ergänzungsschulen. Sie dürfen keine Bezeichnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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