§ 64 SächsJVollzDSGSächsisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz
Durch dieses Gesetz wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen eingeschränkt.
§ 23 SächsDSDGSächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.
§ 23 SächsKRegGSächsisches Krebsregistergesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 Satz 1 und 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.
§ 13 SächsFlüAGSächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen und Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs.…
§ 18 SN-2628Archivgesetz für den Freistaat Sachsen
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs.1 des Grundgesetzes, Artikel 33 der Verfassung des Freistaates…