Art. 1 Abs. 3 SN-20367Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Die oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde wird ermächtigt, das Nähere zur Durchführung der Brandverhütungsschauen in Wäldern sowie…
§ 26 Abs. 4 BHKG NRWGesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
Soweit sachlich geboten, ist weiteren zuständigen Dienststellen Gelegenheit zur Teilnahme an der Brandverhütungsschau zu geben.