Anhang 1 GAPDZVVerordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 161 - 165; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
§ 26 Abs. 3 SaatVVerordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten
Saatgutmischungen für die in Absatz 2 genannten Verwendungszwecke dürfen ferner zu gewerblichen Zwecken nur in den Verkehr gebracht werden, wenn…
§ 13 Nr. 2 Buchst. b GAPInVeKoSVVerordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
§ 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes: Blühflächen und -streifen nach Lage und Größe und Angabe des Jahres der Aussaat sowie der…
§ 26 SaatGSaatgutverkehrsgesetz
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, soweit es mit dem Schutz des Verbrauchers vereinbar ist oder soweit es zur Durchführung…
Anlage 3 DirektZahlDurchfVVerordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1699 - 1701)