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Auf das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft werden die folgenden Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen, einschließlich solcher zur Änderung dieser Verordnung, übertragen:
nach § 11 Absatz 1 und 4, § 15 Absatz 2 Satz 2, § 16 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 sowie nach § 23 Absatz 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung,
nach § 17 Absatz 3 bis 5 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung,
nach § 3 Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4, § 5 Absatz 1 sowie nach § 21 Absatz 2 der GAPInVeKoS-Verordnung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.